Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Renault verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Zu diesem Zweck setzt er die Strategie und die Maßnahmen um, die in seinem derzeit in Ausarbeitung befindlichen Mehrjahresplan detailliert dargelegt sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Renault Group.

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Die Website der Renault Group entspricht aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen teilweise den Anforderungen der RGAA 4.1 der Stufe Double-A (AA).

TESTERGEBNISSE

Die von der Firma Ipedis durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass die Konformitätsquote bei 69,49 % liegt:

  • 41 Kriterien sind erfüllt
  • 18 Kriterien werden nicht erfüllt
  • 47 Kriterien sind nicht anwendbar

NICHT ZUGÄNGLICHE INHALTE

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht verfügbar.

Nichtkonformität

In diesem Dokument werden mehrere Fälle von Nichtkonformität beschrieben, von denen einige auf mehreren Seiten wiederholt vorkommen:

  • Bestimmte dekorative Bilder werden von einem Screenreader nicht ignoriert.
  • Für manche komplexe Bilder fehlt eine detaillierte Beschreibung.
  • Manche Titel von Frames (Frame, Iframe) sind nicht aussagekräftig.
  • Bei manchen Texten ist der Kontrast zum Hintergrund unzureichend.
  • Bestimmte Medien (Audio, Video) verfügen weder über eine Texttranskription noch über eine Audiodeskription.
  • Die Überschrift einiger Datentabellen ist nicht korrekt der Tabelle zugeordnet.
  • Einige Zeilen- oder Spaltenüberschriften in Tabellen sind nicht korrekt deklariert.
  • Die Beschriftung einiger Links und ihr Kontext lassen keine Rückschlüsse auf ihre Funktion oder ihr Ziel zu.
  • Bestimmte Skripte sind nicht mit dem Bildschirmleseprogramm kompatibel.
  • Bestimmte Skripte lassen sich nicht über die Tastatur steuern.
  • Einige Seiten weisen ungültigen Quellcode auf: Schreibregeln, Öffnen, Schließen und Verschachtelung von Elementen sowie Eindeutigkeit der id-Attribute.
  • Der Titel einiger Seiten ist nicht aussagekräftig.
  • Bestimmte HTML-Tags werden ausschließlich zu visuellen Darstellungszwecken verwendet.
  • Einige Listen sind nicht als solche markiert.
  • Bei einigen Elementen ist der Fokus bei der Navigation mit der Tastatur nicht sichtbar.
  • Einige Formularfelder bieten keine Vorschläge zur Korrektur von Eingabefehlern an.
  • Bei einigen Formularfeldern ist die automatische Ausfüllung nicht unterstützt.
  • Bestimmte Office-Dokumente sind nicht barrierefrei und verfügen über keine Alternative.

Ausnahmeregelungen wegen unverhältnismäßiger Belastung

Es wurde keine Ausnahmeregelung festgestellt

Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen

Es wurden keine Inhalte identifiziert, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen

ERSTELLUNG DIESER BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde am 21.01.2025 erstellt.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien:

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Die Tests der Webseiten wurden mit den folgenden Kombinationen aus User-Agents und Bildschirmleseprogrammen durchgeführt:

  • NVDA mit Google Chrome

Bei der Bewertung wurden folgende Instrumente verwendet:

  • Webentwickler-Symbolleiste
  • WCAG – Kontrastprüfer
  • Barrierefreier Farbwähler
  • Taba11y
  • Tanaguru Webext
  • A11y-Inspektor
  • HeadingsMap

Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden:

  • Startseite
  • Impressum
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Haftung
  • Dacia
  • Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
  • REACH-Verordnung und AGEC-Gesetz

FEEDBACK UND KONTAKT

Sollten Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verantwortlichen der Website wenden, um auf eine barrierefreie Alternative hingewiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Kommunikationsabteilung von Renault Group unter folgender Adresse: contact.group@renault.com

RECHTSBEHELFE

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden:

Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Barrierefreiheitsfehler gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder einen der Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

  • Eine Nachricht an den Ombudsmann schreiben
  • Wenden Sie sich an den Beauftragten des Bürgerbeauftragten in Ihrer Region
  • Einen Brief per Post senden (kostenlos, keine Briefmarke aufkleben)
    Ombudsmann für Menschenrechte, Freiruf 71120 75342 Paris CEDEX 07
Dokumente zum Herunterladen
Aktionsplan 2025PDF - 176.8 KB
PDF - 176.8 KB
Mehrjahresplan zur Barrierefreiheit 2025–2027 PDF - 252.8 KB
PDF - 252.8 KB