Alles Wissenswerte über die Crit’Air-Umweltplaketten in Frankreich
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Die Crit’Air-Plakette in Form eines kleinen runden Farbaufklebers, der an der Windschutzscheibe angebracht wird, ist für die Einfahrt in bestimmte französische Ballungsräume wie Paris, Lille, Lyon oder Marseille vorgeschrieben. Wo ist sie erhältlich? Wie viel kostet sie? Welche Einschränkungen und Vorteile bringt sie mit sich? Hier finden Sie alles, was Sie über die Crit’Air-Plakette wissen müssen.
Was ist eine Crit’Air-Plakette?
Der Begriff „Crit’Air“ ist der Markenname für das vom französischen Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel eingeführte „Luftqualitätszertifikat“, mit dem Fahrzeuge anhand ihrer Luftschadstoffemissionen klassifiziert werden.
Optisch handelt es sich bei der Crit’Air-Plakette um einen runden, fälschungssicheren und nicht ablösbaren Aufkleber, der ähnlich wie die Versicherungsplakette an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs anzubringen ist. Die Crit’Air-Plakette ist in sechs Farben erhältlich, die je nach den Umweltkriterien des jeweiligen Fahrzeugs vergeben werden. Die ältesten und damit umweltschädlichsten Fahrzeuge erhalten eine graue Plakette mit der Zahl 5, umweltfreundlichere Fahrzeuge eine violette Plakette mit der Zahl 1. Elektroautos erhalten hingegen eine grüne Plakette ohne Nummer: Sie gelten unabhängig von ihrem Herstellungsdatum als „sauber“.

Wozu dient die Crit’Air-Plakette?
Die Crit’Air-Plakette ermöglicht die Zufahrt zu französischen Ballungsräumen, die Umweltzonen (ZFE) eingerichtet haben. Diese Zonen werden manchmal als verkehrsbeschränkte Zonen bezeichnet, wenn die Beschränkungen dauerhaft gelten (wie bei der „Ultra Low Emission Zone “ in London), oder als Zonen mit differenzierten Verkehrsbeschränkungen (wenn die Beschränkungen an Verschmutzungsphasen geknüpft sind). Dies macht die Zufahrt zu bestimmten Bereichen ihres Gebiets von einem Mindestniveau des Luftqualitätszertifikats abhängig (z. B. ist die Zufahrt bis Crit’Air 3 möglich, die Vignetten 4 und 5 sind ausgeschlossen). Einige Gemeinden haben zudem Vergünstigungen für umweltfreundlichere Fahrzeuge eingeführt ( kostenloses Parken…), während die Bußgelder für Zuwiderhandelnde bis zu 450 Euro betragen können.

Ist die Umweltplakette obligatorisch?
Die Crit’Air-Plakette ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die in verkehrsbeschränkten oder verkehrsdifferenzierten Zonen oder in bestimmten Umweltzonen (ZFE ) fahren oder dort parken. Sie ist daher für das Befahren von Städten wie Paris, Lyon oder Lille sowie zahlreicher anderer französischer Ballungsräume vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für in Frankreich als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge, einschließlich derjenigen, für die Ausnahmen von den in diesen Zonen geltenden Beschränkungen gelten: Rettungsfahrzeuge, Krankenwagen, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrzeuge öffentlicher Unternehmen, Fahrzeuge mit Behindertenausweis, Umzugswagen oder Lieferwagen.
Wie kann ich den Crit’Air-Status meines Fahrzeugs herausfinden?
Das französische Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel hat auf seiner Website ein Tool eingerichtet, mit dem Sie mit wenigen Klicks herausfinden können, welche Crit’Air-Plakette Ihrem Fahrzeug zugewiesen wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Elektroauto handelt oder nicht. Dazu müssen Sie lediglich die EURO-Abgasnorm Ihres Fahrzeugs angeben, die Sie auf der Zulassungsbescheinigung finden.
Wo kann ich meine Crit’Air-Plakette bestellen?
Die Beantragung des Luftqualitätszertifikats und der Plakette erfolgt direkt online auf der Website des Ministeriums. Die Registrierung des Fahrzeugs und die Zuteilung der Crit’Air-Plakette sind endgültig und müssen daher nicht erneuert werden. Alle seit dem 1. Januar 1997 zugelassenen Fahrzeuge sind dazu berechtigt.
Wie viel kostet ein Crit’Air-Zertifikat?
Der Preis für die Crit’Air-Vignette ist für alle Fahrzeuge gleich. Der Betrag dient zur Deckung der Verwaltungs-, Druck- und Versandkosten der Vignette sowie der Kosten für die Wartung und Weiterentwicklung des Dienstes. Seit dem 1. März 2018 beträgt der Preis für das französische Mutterland 3,62 Euro (zzgl. Versandkosten).
Einstufung der Crit’Air-Aufkleberfarben nach Fahrzeugtyp
Die Crit’Air-Plaketten können verschiedene Farben haben, die je nach der Kategorie des betreffenden Fahrzeugs vergeben werden. Diese Einstufung der Fahrzeuge wird vom Ministerium auf der Grundlage der EURO-Norm des Fahrzeugs und der von ihm erfüllten Umweltkriterien festgelegt. Die Farbe der Crit’Air-Plakette bestimmt dann, wie oben erläutert, die Fahrbeschränkungen oder bestimmte Fahrberechtigungen.
Crit’Air-Plakette (grün)
Die weiße, grün umrandete Plakette ist den umweltfreundlichsten Fahrzeugen vorbehalten: Elektroautos und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Sie tragen keine Nummer, da sie unabhängig von ihrem Alter als „sauber“ gelten.
Crit’Air-Plakette 1, violette Plakette
Gilt für gasbetriebene Fahrzeuge (LPG oder CNG), Plug-in-Hybridfahrzeuge und Benzinfahrzeuge der Abgasnormen EURO 5 und EURO 6, die seit dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden.
Crit’Air-Plakette 2, gelbe Plakette
Für Benzinfahrzeuge der Abgasnorm EURO 4 (von Januar 2006 bis Dezember 2010) sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen EURO 5 und EURO 6 (seit Januar 2011).
Crit’Air-Plakette 3, orangefarbene Plakette
Gilt für Benzinfahrzeuge der Normen EURO 2 und EURO 3 (von Januar 1997 bis Dezember 2005) sowie für Dieselfahrzeuge der Norm EURO 4 (von Januar 2006 bis Dezember 2010).
Crit’Air-Plakette 4, braune Plakette
Für EURO-3-Dieselfahrzeuge (von Januar 2001 bis Dezember 2005).
Crit’Air-Plakette 5, graue Plakette
Für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm EURO 2 (von Januar 1997 bis Dezember 2000).
Welche Crit’Air-Plakette benötigt man, um in Paris und im Großraum Paris fahren zu dürfen?
In Paris sowie in 56 umliegenden Gemeinden, die ganz oder teilweise im Bereich der A86 (der als Pariser „Super-Ringstraße“ dienenden Autobahn) liegen, erstreckt sich die größte Umweltzone Frankreichs. Seit 2019 sind Fahrzeuge mit einer grauen Crit’Air-5-Plakette davon ausgeschlossen, ebenso wie natürlich Fahrzeuge, die aufgrund ihres noch höheren Alters (Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 1997) nicht für das Luftqualitätszertifikat in Frage kommen. All diese Vorschriften werden in den kommenden Jahren schrittweise verschärft (Ausschluss von Crit’Air 4 im Jahr 2021, Crit’Air 3 im Jahr 2022, Crit’Air 2 im Jahr 2024), mit dem Ziel, bis 2030 einen Anteil von 100 % umweltfreundlicher Fahrzeuge (mit einer grünen oder violetten Plakette, also Elektro- oder Hybridfahrzeuge) im Verkehr im Großraum Paris zu erreichen. Langfristig soll diese Umweltzone auf 79 Gemeinden außerhalb von Paris ausgeweitet werden.
Die Stadt Paris selbst (außerhalb des Bois de Boulogne und der Ringautobahn) ist in dieser Hinsicht bereits noch strenger, da sie Fahrzeuge ab der braunen Crit’Air-4-Plakette verbietet.
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